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ANLAGEN UND SYSTEME

Bei Nichtwohngebäuden sind zwei Verfahren zu unterscheiden:
  • Sanierungskonzept Nichtwohngebäude: Liegt der Ansatzpunkt an der Gebäudehülle und der Wärme- bzw. Kälteerzeugung des Gebäudes, stützen sich die Berechnungen und das entsprechende Sanierungskonzept auf die DIN V 18599.
  • Energieaudit Anlagen und Systeme: Liegt der Schwerpunkt auf einer Optimierung der Prozesse im Unternehmen, erfolgen die Berechnungen und das Energieaudit nach der DIN EN 16247.



ENERGIEAUDIT NACH DIN EN 16247

Ab 1000€


Im Rahmen dieses Moduls werden Energieaudits gefördert, die den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.


Gegenstand der Förderung

Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage. Ziel ist die Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.

Ansatzpunkte für ein Energieaudit sind insbesondere die Bereiche Produktionsprozesse und –anlagen, Querschnittstechnologien und Transport, wie auch allgemein das Nutzerverhalten.

Energieaudits und Managementsysteme: Alle Nicht-KMU sind verpflichtet gemäß § 8 EDL-G alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen.

Grundlagen der Energieberatung

Eine förderfähige Energieberatung muss sich an der DIN EN 16247-1 ausrichten. Gemäß der DIN EN 16247-1 bezieht sich ein Energieaudit immer auf eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten.

Höhe der Förderung für die Energieberatung

Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 3.000 Euro. Bei jährlichen niedrigeren Energiekosten beträgt die Förderung 50% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 3.000 Euro.

Folgende Module werden für KMU gefördert:


Gefördert werden der Erwerb und die Installation folgender Anlagen bzw. Komponenten:
  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen für den Transport von
  • Flüssigkeiten
  • Ventilatoren
  • Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
Gefördert werden der Erwerb und die Installation folgender Anlagen:
  • Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung
  • Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren aerothermischen, geothermischen, hydrothermischen oder solaren Energiequellen entziehen und ausschließlich mit „erneuerbarem Strom“ betrieben werden
  • Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von oberflächennaher und tiefer Geothermie
  • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie (KWK-Anlagen) durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie
Förderfähig sind insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme:
  • von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder eines Umweltmanagementsystems (Energiemanagement-Software).
  • von Sensoren und von Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie zur Erfassung sonstiger für den Energiebedarf relevanter Größen zwecks einer Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem.
  • von Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck in der Reduktion des Energiebedarfs liegt.
Gefördert werden der Erwerb und die Installation/Montage von Anlagen, die zu folgenden Kategorien gehören:
  • Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
  • Servo-elektrisch betriebene Spritzgießmaschinen Komponenten zur Optimierung von Biogasanlagen
  • Lackierkabinen
  • Wasserstrahlschneidanlagen
  • Laserschneider
  • Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
  • Elektrisch betriebene Backöfen
  • Werkzeugmaschinen
  • Pelletpressen, Brikettierpressen
  • Geschirrspülmaschinen mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpe
  • Kinoprojektoren
  • Elektrische Schweißgeräte
  • Kühlmöbel für Lebensmittel
  • Solarien
Gegenstand der Förderung:
  • Förderung von Elektrifizierungsmaßnahmen in Kleinen Unternehmen. Gefördert wird der Austausch von Bestandsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch ausschließlich elektrisch zu betreibende Neuanlagen.
  • Außerdem kann die Umrüstung von Anlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl), oder mit aus Erdgas, fossilem Öl (Mineralöl) oder Kohle gewonnenen Energieträgern betrieben werden, so dass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind, gefördert werden.
Deutschlandweiter Aktionsradius

Mehr als 400 bilanzierte Nichtwohngebäude deutschlandweit



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